«Privat» im Inserat: Nachmiete, Tausch und Befristung erkennen
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Aussagen stehen mit Quelle (Gesetzestext oder Behörde, mit Abrufdatum). Verträge können im Einzelfall anders aussehen.
Was die Stichprobe zeigt
Wir haben am 21.10.2026 alle 13 als «Privat» markierten Wohnungsinserate einer Auswahl in Thun und Umgebung auf tutti.ch und anibis.ch nach ihrem öffentlichen Text eingeordnet:
| Einordnung (Lesart) | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| wahrscheinlich echte Privatvermietende | 2 | 15 % |
| Nachmiete / Wohnungstausch | 2 | 15 % |
| Untermiete / befristet / möbliert | 4 | 31 % |
| unklar (3 davon im Stil einer Verwaltungsvorlage, Vermutung) | 5 | 38 % |
| Total | 13 | 100 % |
Woran du es erkennst
- Nachmiete: Jemand sucht für die eigene Wohnung eine Nachfolge. Den Vertrag schliesst du dann meist mit der Vermieterschaft oder Verwaltung, nicht mit der inserierenden Person. Hintergrund: Wer vorzeitig auszieht, wird nur frei, wenn er eine zumutbare, zahlungsfähige Person vorschlägt, die den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Quelle: OR Art. 264 (SR 220), abgerufen am 21.10.2026
- Wohnungstausch: Die Wohnung gibt es nur im Tausch gegen deine. Sie ist also nicht frei verfügbar.
- Untermiete, befristet, möbliert: Hinweise sind ein Enddatum, «befristet», «möbliert» oder «Untermiete». Untermiete braucht die Zustimmung der Vermieterschaft. Quelle: OR Art. 262 (SR 220), abgerufen am 21.10.2026
- Textvorlage wie von einer Verwaltung: Formelhafte Texte mit Standardkonditionen können auf eine Verwaltung hindeuten. Das ist nur ein weiches Zeichen.
- Preis: Der angezeigte Preis kann die Bruttomiete sein.
- Fehlalarm vermeiden: Wörter wie «Mitbenutzung» (z. B. der Waschküche) oder Angaben zur Mietkaution sind kein Hinweis auf Untermiete.
Nie Geld vor der Besichtigung. Keine Anzahlung, keine Kaution und keine Ausweiskopie, bevor du die Wohnung vor Ort gesehen und den Vertrag geprüft hast. Betrugsschutz-Checkliste