Betrugsschutz: sicher direkt mieten
Die wichtigste Regel: Nie Geld vor der Besichtigung und vor dem Vertrag.
Checkliste
- Nie Geld vor Besichtigung und Vertrag: keine Anzahlung, keine «Reservationsgebühr».
- Besichtigung vor Ort, mit Schlüssel: Wer die Wohnung nicht zeigen kann, vermietet sie nicht.
- Kaution nicht bar und nicht auf ein Privatkonto der vermietenden Person, sondern so, wie es das Gesetz vorsieht:
- Schweiz: bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot, das auf den Namen der Mieterin bzw. des Mieters lautet. Quelle: OR Art. 257e (SR 220), abgerufen am 21.10.2026
- Deutschland: Die vermietende Person muss eine Geldkaution bei einem Kreditinstitut getrennt von ihrem Vermögen anlegen. Quelle: § 551 BGB, abgerufen am 21.10.2026
- Österreich (wo das MRG gilt): Eine Geldkaution ist fruchtbringend auf einem Sparbuch oder gleichwertig, getrennt vom Vermögen der vermietenden Person, zu veranlagen. Quelle: § 16b MRG, abgerufen am 21.10.2026
- Personalien der vermietenden Person mit dem Ausweis abgleichen.
- Preis deutlich unter dem Ortsüblichen ist ein Warnzeichen.
- Keine Ausweiskopie vorab per Mail schicken.
- Verdächtige Inserate dem Portal melden, auf dem sie erscheinen.
Typische Warnzeichen
- Vorauszahlung oder Kaution vor der Besichtigung
- «Schlüssel per Post» oder ein Treuhanddienst
- Vermieter «im Ausland»
- Kontakt nur über Messenger
- Druck oder Eile
- Gleiche Fotos unter anderer Adresse