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Nettomiete und Nebenkosten verstehen

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Aussagen stehen mit Quelle (Gesetzestext oder Behörde, mit Abrufdatum). Verträge können im Einzelfall anders aussehen.

Begriffe

Nebenkosten müssen nur bezahlt werden, wenn sie besonders vereinbart sind. Auf Verlangen muss die vermietende Person Einsicht in die Belege gewähren. Quelle: OR Art. 257a Abs. 2, 257b Abs. 2 (SR 220), abgerufen am 21.10.2026

Angezeigter Preis: netto oder brutto?

Auf Kleinanzeigen-Portalen ist der angezeigte Preis nicht immer die Nettomiete. In unserer Stichprobe war er teils die Bruttomiete; erst der Inseratetext zeigte die Aufteilung. Darum: im Text nach «netto», «Nebenkosten» und «Akonto» suchen und nachfragen. (Quelle: eigene Stichprobe vom 21.10.2026, n = 13 als «Privat» markierte Wohnungsinserate auf tutti.ch und anibis.ch in Thun und Umgebung, eingeordnet nach dem öffentlichen Inseratetext (Lesart, Rolle der Anbietenden nicht verifiziert), nachgeprüft 21.10.2026)

Nie Geld vor der Besichtigung. Keine Anzahlung, keine Kaution und keine Ausweiskopie, bevor du die Wohnung vor Ort gesehen und den Vertrag geprüft hast. Betrugsschutz-Checkliste